Covid-19

VERHALTENSREGELN FÜR DIE GÄSTE DES STRANDBADS


Die Gäste werden dazu gebeten, Ihren eigenen und Ihrer Familie Gesundheitszustand immer zu kontrollieren. Wenn man Symptomen zeigt, die

ähnlich den Symptomen von COVID-19 sind, muss man sich den örtlichen Gesundheitsdienstleistern melden (Rufnummer für Venetien: +39 800 462

340, Rufnummer für den örtlichen Gesundheitsdienstleister, ULSS4: +39 800 497 040, tätig ab 8 Uhr bis 16 Uhr).

  • Erwachsene und Kinder älter als 6 müssen Mundschutzmasken in geschlossenen öffentlichen Räumen und auch im Freien, wenn es nicht möglich ist, den konstanten Sicherheitsabstand zu halten;
  • bei den Strandbademeistersstellen gibt es Desinfektionsstellen (mit Gel für die Hände, desinfizierendem Spray und Desinfektionstüchern);
  • halten Sie den Mindestsicherheitsabstand von 1mt ein;
  • halten Sie den Mindestabstand von 1,5mt zwischen Nachbarstrandplätzen (Sonnenschirmen) und ihrer Ausstattung ein;
  • es ist verboten, Strandausstattung in das Raum zwischen dem Strandbad und der Strandlinie zu stellen. Man darf der Strandlinien entlang gehen und spazieren, nur wenn der Mindestabstand von 1mt eingehalten ist;
  • es ist verboten, Gruppenaktivitäten (z.B. Sportarten und Spielen) zu betreiben, da man damit zu Menschenversammlungen kommen könnte;
  • man darf Einzelsportarten bzw. Aktivitäten am Strand und im Meer betreiben (z.B. Strand-Tennis, schwimmen), solange der Mindestsicherheitsabstand eingehalten ist;

  • Um die Säuberung und Desinfizierung zu vereinfachen, sind die Gäste dazu gebeten, die Einrichtung zwischen 9 Uhr und 19 Uhr (9:00 – 19:00) zu benutzen;
  • Gäste sollen immer die Caorle Card mithaben , sodass das Dienstpersonal in jedem Moment kontrollieren kann, ob die Gäste in dem richtigen Strandplatz (Sonnenschirm) sind, der vorher von dem Hotel oder Strandbademeister erteilt wurde;
  • In jeden Strandplatz (Sonnenschirm) dürfen nur so viele Personen bleiben, wie viele man braucht, um den Mindestabstand von 1,5mt zwischen Strandplätzen immer einzuhalten;
  • Man soll nur den erteilten Strandplatz benutzen. Es ist nicht erlaubt, die Ausstattung von anderen Strandplätzen zu benutzen, auch wenn sie nicht besetzt sind.